Rechtsanwalt Thomas Schuhmacher

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung seiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten legt Herr Rechtsanwalt Thomas Schuhmacher besonderen Wert. Lassen Sie sich im Detail zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Die Türen unserer Kanzlei in Ulm stehen Ihnen offen.

IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht

Rechtsratsuchende können sich auf seine hochqualifizierte und fachkundige Rechtsberatung auf dem Feld des IT-Rechts verlassen. Rechtsanwalt Thomas Schuhmacher ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und kümmert sich gerne um die rechtssichere und maßgeschneiderte Anfertigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie um die Erstellung weiterer benötigter Rechtstexte (Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung u.v.m.) für Shops und Webseiten. Er verfügt zudem über weitreichende Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und erläutert Ihnen gerne in diesem Zusammenhang alle relevanten Regelungen hinsichtlich der seit Mai 2018 anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zudem steht Herr Rechtsanwalt Schuhmacher Ihnen gerne bei weiteren Themenkomplexen des Informationstechnologierechts, wie beispielsweise Online-Kauf, IT-Verträge, Lizenzen sowie Domains, mit Rat und Tat zur Seite.

Das IT-Recht ist in vielen Bereichen eng mit dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht verknüpft. Auch in diesen Gebieten kümmert sich Herr Schuhmacher gerne um die Durchsetzung Ihrer Rechte, oder verteidigt Sie gegen Abmahnungen.

Auch bei Abmahnungen im Bereich Filesharing wegen behaupteter Verstöße gegen das Urheberrecht, steht er Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Hier sollte insbesondere die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung und gegebenefalls Modifizierung abgegeben werden.

Ebenfalls berät Herr Schuhmacher Sie im Bereich Markenrecht, z.B. bei einer gewünschten Anmeldung einer deutschen oder europäischen Wortmarke/ Wort-Bildmarke/ Bildmarke.

Gerne berät er Sie auch im Bereich Reputationsmanagement bei negativen Bewertungen/ Rezensionen z.B. bei Google-My-Business.

Verkehrsrecht

Im Bereich Verkehrsrecht hilft Herr Rechtsanwalt Thomas Schuhmacher Ihnen bei der Regulierung von Unfallschäden oder bei Problemen beim/ nach dem Autokauf. Im Falle eines Verkehrsunfalls haben Sie das Recht auf Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts, der für Sie die Kommunikation und Schadenregulierung mit den Versicherungen übernimmt und sich um sämtliche Formalitäten der Schadensregulierung kümmert. In diesem Zusammenhang wird auch Ihr Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes geprüft und geltend gemacht.

Sofern Sie nach Ihrem Autokauf Mängel feststellen, setzt Herr Schuhmacher sich unter anderem für Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz ein.

Strafrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht

Gerne steht Herr Rechtsanwalt Schuhmacher Ihnen als zuverlässiger Strafverteidiger zur Seite, der Sie durch die Ermittlungen gegen Sie begleitet, in der Hauptverhandlung für Sie kämpft und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte für das Rechtsmittelverfahren einleitet.

Besondere Rechtskenntnisse im Bereich Strafrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Schuhmacher im Bereich des Verkehrsstrafrechts/ Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts, sowie im IT-Strafrecht.

Person

  • Studium an den Universitäten Konstanz und Hamburg
  • Referendariat am Landgericht Kiel
  • Zulassung als Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Anwaltverein Ulm im DAV, Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit), Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Pflichtmitgliedschaft)

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch