Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall müssen Geschädigte viele Entscheidungen treffen und haben zudem viele Fragen.

Der erste Fehler nach einem Unfall ist, sich in die Hände der Versicherungen zu begeben und sich von diesen die Schadenregulierung vorgeben zu lassen. Geschädigte kennen Ihre Ansprüche meist garnicht und werden von den Versicherungen nicht ausreichend aufgeklärt.

Geschädigte haben einen Anspruch auf Einschaltung eines Rechtsanwalts, der alle möglichen Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend macht.

Denkbare Ansprüche nach einem Unfall:

  • Reparaturkosten gemäß Rechnung oder fiktiv (netto)
  • Wiederbeschaffungsaufwand nach Totalschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert)
  • Abschleppkosten und Standgelder
  • Kosten der Einschaltung eines Sachverständigen
  • Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten
  • Wertminderung
  • Kostenpauschale, oder tatsächlicher belegbarer Kostenaufwand
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Haushaltsführungsschaden bei Verletzungen
  • Attestgebühren
  • Entgangener Gewinn bei Unternehmen

Lassen Sie sich von einem Rechts- und Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Rechtsanwalt der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte helfen. Dadurch können Sie sich nach einem Unfall wieder voll und ganz auf Ihr normales Leben konzentrieren. Wir leiten für Sie alles Erforderliche in die Wege. Die Rechtsanwälte sind bundesweit, aber auch am Standort Ulm für Sie da!